1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie und dem Patienten/ der Patientin als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
2. Inhalt des Behandlungsvertrages
1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Leistungen gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
2. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichem Patientenwillen entsprechen und abgesprochen worden sind
3. Die zur Anwendung kommenden Methoden entsprechen den Standards der traumazentrierten Psychotherapie, EMDR und Hypnotherapie.
4. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
3. Mitwirkung des Patienten
1. Der Patient/ die Patientin verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit.
2. Der Patient/ die Patientin verpflichtet sich, den Erfolg der Therapie nicht zu gefährden,
3. Ehrlichkeit ist eine Grundvoraussetzung in jeder therapeutischen Beziehung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Patient/ die Patientin Konflikte in der therapeutischen Beziehung anzusprechen, damit der therapeutisch Prozess nicht ins Stocken gerät. Wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, ist die Heilpraktiker für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung zu beenden.
4. Honorierung des Heilpraktikers
1.Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch.
Einzeltherapie: 70,- Euro á 50 Min.
2. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich mit einem Zahlungsziel von 2 Wochen. Das Honorare kann nach jeder Behandlung bar gegen Erhalt einer Quittung gezahlt werden. Bei Gruppenangeboten über einen festgelegten zeitlichen Rahmen ist der gesamte Betrag vor Gruppenbeginn zu leisten. (Splittungen sind nach individueller Absprache möglich).
5. Vertraulichkeit der Behandlung
1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist gegenüber Dritten – ausgenommen in supervisorischen und intervisorischen Zusammenhängen – schweigepflichtig und wird über den Patienten/ die Patientin nur mit dessen/ deren ausdrücklichem Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten erteilen bzw. einholen. Sollten wichtige Gründe des Patienten/ der Patientin dem entgegenstehen, werden diese nach Klärung mit der Therapeutin respektiert.
2.Der Patient/ die Patientin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über andere Patienten, von denen er zufällig – z.B. über Wartezimmerkontakt – Kenntnis erhält.
3.Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen.
6. Feste Terminvereinbarung / Terminversäumnisse / Bereitstellungshonorar
1. Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel, wenn nicht begründet anders vereinbart, einmal wöchentlich, zu einem zwischen Patient/ -in und Therapeutin jeweils fest und verbindlich vereinbartem Termin statt. Der Patient/ die Patientin verpflichtete sich, die fest vereinbarten Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfalle rechtzeitig, d.h. 2 –3 Werktage vor dem vereinbarten Termin, abzusagen.
2. Da in psychotherapeutischen Praxen aufgrund der Zeitgebundenheit der Sitzungen nach einem strikten Bestellsystem gearbeitet wird und zu jedem Termin nur ein Patient/ eine Patientin einbestellt ist, wird dem Patienten/ der Patientin bei nicht rechtzeitiger Absage ein Bereitstellungshonorar von 30,- € für das entgangenen Honorar berechnet.
Praxis für Traumazentrierte Psycho- und Hypnotherapie
Wendi Reinhard
Krähenstrasse 22/7
23552 Lübeck
www.traumatherapie-luebeck.de
Fon 0451/8806543
St.Nr. 2216960753